Informationen vom AVE/ LVSA

Sächsischer Jugendfischereischein: Hinweise zum Angeln in Brandenburg – kein Raubfischangeln zulässig!

Neue Altersgrenze für Jugendangler ab 2021

Am 9. März 2019 beschloss die Delegiertenversammlung eine neue Altersgrenze für Jugendangler. Ab dem Beitragsjahr 2021 müssen Jugendliche den vollen Beitrag zahlen, wenn sie 18 Jahre alt sind.

13.11.2019

Aufgrund einer Vielzahl von in Brandenburg durchgeführten Fischereiaufsichtskontrollen an Jugendlichen, welche im Besitz eines sächsischen Jugenfischereischeines waren und eine Spinnangel verwendeten bzw. der Raufischangelei nachgingen, wurde der Landesverband Sächsischer Angler e. V. nun von der Unteren Jagd- und Fischereibehörde des Landkreises Oder-Spree in Brandenburg zu folgendem Sachverhalt in Kenntnis gesetzt:

§ 17 Abs. 5 des Fischereigesetzes für das Land Brandenburg regelt die Anerkennung gültiger Fischereischeine anderer Bundesländer. Der darin genannte Fischereischein als Bezug im Land Brandenburg wird in Verbindung mit § 19 Abs. 1 BbgFischG nur nach bestandener Anglerprüfung erteilt. Insofern kann es für Fischereischeine aus anderen Bundesländern, die ohne Prüfung erteilt werden, keine Entsprechung geben. Zu berücksichtigen ist natürlich auch der Regelungshintergrund, dass die Ausübung der Angelfischerei mit der Raubfischangel in Brandenburg nur mit erfolgreich absolvierter Anglerprüfung zulässig ist und diese wiederum erst mit dem vollendeten 14. Lebensjahr abgelegt werden darf. Eine Ausnahmeregelung zur Fischereiausübung bei Aufsicht durch qualifizierte Begleitpersonen gibt es in Brandenburg nicht.

Konkret heißt das also, dass der Jugendfischereischein des Freistaates Sachsen (ohne Prüfung) nicht dem Fischereischein des Landes Brandenburg gleichgestellt werden kann, der nach erfolgreicher Anglerprüfung erteilt wird und zur Ausübung des Fischfangs mit der Raubfischangel qualifiziert. Zudem gilt in Brandenburg das Mindestalter von 14 Jahren zur Ausübung der Raubfischangelei.

Sächsische Jugendliche haben also mit Entrichtung der Fischereiabgabe im Land Brandenburg und dem Erwerb der Ermächtigung des Fischereiausübungsberechtigten nur die Berechtigung zur Verwendung von maximal zwei Friedfischhandangeln, auch wenn sie im Besitz des Jugendfischereischeines Sachsen sind und in Sachsen andere Regelungen als in Brandenburg gelten.

Neue Schlüssel für das Schließsystem des AVE

Der Anglerverband Elbflorenz Dresden eV wechselt Anfang 2017 alle Schlösser der Schranken und Tore an unseren Gewässern. Die neuen Schlüssel sind für Vereinsmitglieder nur bei unserem Schatzmeister Michael Jahn für 8 Euro erhältlich. Der Verband gibt an die Angler keine Schlüssel aus.

Zu Beginn des Jahres ist es erforderlich den alten und den neuen Schlüssel mitzuführen. Die Schlösser werden nach und nach ausgetauscht.  

Achtung neue Regelung ab 2016 der Gewässerfondabgabe

Ab 2016 gibt es die Gewässerfondsmarken zum folgenden Preis:

Bundesland

Preis

Für das Angeln in den Gewässern des LAV Brandenburg ist weiterhin der Nachweis der gezahlten Fischereiabgabe zu erbringen! Jedes Mitglied ist dafür selbst verantwortlich!

Weitere Information könnt ihr aus der Verbandszeitschrift Fischer&Angler erhalten.

Mit dem Gewässerfonds sollte ausschließlich das kostengünstige Angeln im Urlaub unterstützt werden.