Allgemeine Informationen

Besondere Regeln für Kinder und Jugendliche beim Angeln

Kinder unter 9 Jahren

  • Kinder, die das 9. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen in sehr begrenztem Umfang an der Fischereiausübung eines volljährigen Anglers mit gültigem Fischereischein und Erlaubnisschein beteiligt werden. Das Kind unter 9 Jahres darf keine eigene Angel bei sich führen, aber die Angel des erwachsenen Anglers auswerfen und unter Aufsicht den Drill durchführen. Es darf keinesfalls einen lebenden Fisch abködern und diesen betäuben oder töten. Der volljährige Angler trägt die Verantwortung für das Kind.

Ab dem 9. bis 16. Lebensjahr

  • Der Jugendliche muss einen Jugendfischereischein und einen Erlaubnisschein für das jeweilige Gewässer besitzen. Der Jugendfischereischeininhaber darf nur unter ständiger Aufsicht eines Erwachsenen, der einen gültigen Fischereischein besitzt, angeln. Die Aufsichtsperson benötigt nur dann einen Erlaubnisschein, wenn sie selbst die Angelfischerei ausübt. Soweit Jugendfischereischeininhaber nachweislich seit mindestens einem Jahr Mitglied in einem Anglerverein sind, entfällt die ständige Aufsicht durch einen erwachsenen Angler.

Ab dem 14. bzw. 16. Lebensjahr

  • Ab dem 14. Lebensjahr kann ein Jugendlicher an der staatlichen Fischereiprüfung als Sachkundenachweis teilnehmen und nach bestandener Prüfung einen Fischereischein erhalten. Unter der Voraussetzung eines gültigen Erlaubnisscheines für das jeweilige Angelgewässer kann er damit ohne Aufsicht eines Erwachsenen angeln. Ab dem vollendeten 16. Lebensjahr ist der Nachweis der fischereilichen Sachkunde zwingend erforderlich. Diese wird durch das erfolgreiche Ablegen der Fischereiprüfung erbracht und mit einem Prüfungszeugnis bestätigt.