Beschlüsse und Festlegungen

1.

Die Aufnahmegebühr wird am 1.1. vom Vorstand festgelegt (aktuell 90€). Für Jungangler bis zum vollendeten 16. Lebensjahr entfällt die Aufnahme- und Ausstellungsgebühr. Jungangler zwischen 16 und 18 Jahren zahlen die halbe Aufnahmegebühr. Die Ausstellungsgebühr für die Mitgliedskarte des Verbandes beträgt 10€. Für Ummeldungen innerhalb des AVE Dresden ist nur die Aufnahmegebühr zu entrichten.

2.

Der Mitgliedsbeitrag ist ein Jahresbeitrag und nicht teilbar.

Aktive Angler Vollzahler (ab dem vollendeten 18. Lebensjahr)135,00€
Vereinsmitglieder, die im Vorstand, oder in der Fischereiaufzuchtskollektiv tätig sind, oder die einen gültigen SB-Ausweisbesitzen, VGA120,00€
Aktive Angler Schüler/Jugend (bis Vollendung des 18. Lebensjahr, der Zeitpunkt der Beitragszahlung ist maßgebend)55,00€
Passive Angler / Fördermitglieder / Kinder bis 8 Jahre40,00€
 Ehrenmitgliedschaft
(wird vom Vorstand an Mtgl. verliehen, die über lange Zeit außerordentlich engagiert sind/waren)
 Nur Verbandsanteil

Alle Zahlungen sind rechtzeitig vor der Markenausgabe per Banküberweisung zu tätigen. Für Barzahlungen behalten wir uns vor, eine Bearbeitungsgebühr von 10€ zu kassieren.

Nach dem letzten Kassierungstermin werden Beitragsmarken und Erlaubnisscheine für bestehende Mitglieder nur noch gegen eine Gebühr von 10,00€ ausgegeben. Alle Zahlungen sind satzungsgemäß im Voraus, bis 31.12. zu leisten. Danach ist das Mitglied automatisch in Verzug. Die Rechte der Mitglieder ruhen, falls fällige Beiträge oder sonstige finanzielle Verpflichtungen innerhalb des Geschäftsjahres nicht durch Zahlungsbelege nachgewiesen werden können.

 

3.

Vereinsmitglieder haben mindestens 6 Stunden an Arbeitseinsätzen des Vereins zu leisten. Stunden, die in anderen Vereinen des Anglerverbandes Elbflorenz e.V. geleistet wurden, werden bei schriftlichem Nachweis anerkannt. Selbstständige Arbeitseinsätze müssen 14 Tage im Voraus beim Vorstand mit Datum und Uhrzeit angemeldet werden.

Ehrenmitglieder, Passivmitglieder, Fördermitglieder, Frauen, Schwerbeschädigte mit gültigem SB-Ausweis, sowie Mitglieder ab dem 65. Lebensjahr sind vom Zwang der Stundenleistung befreit. Freistellungsanträge sind unter Nennung der Gründe schriftlich, rechtzeitig, vor der Beitragskassierung beim Vorstand einzureichen. Die Entscheidung liegt beim Vorstand.

 4.

Für nicht geleistete Stunden ist vor der Beitragskassierung des Folgejahres von:
Erwachsene7,50€ je Stunde
Kinder / Jugendliche (bis. 21)3,50€ je Stunde
zu entrichten.

 5.

Der Schriftverkehr zwischen Vorstand und Mitglied ist rechtswirksam. Bei unvollständigen oder fehlerhaften Angaben seitens des Mitgliedes (Adressenänderung nicht gemeldet), trägt das Mitglied für alle sich daraus ergebenden Folgen die Verantwortung, sowie die entstandenen Kosten.

6.

Mitgliedern, werden anlässlich des 50. Und 75. Geburtstages Glückwünsche und ein Präsent überreicht.

Mitglieder, die sich aktiv am Vereinsleben beteiligt haben oder für den Verband tätig waren, erhalten für 25 bzw. 50 Jahre Mitgliedschaft im Verband ein Präsent im Rahmen der Mitgliederversammlung überreicht.

 

Beschlossen am: 18.03.2023                             Gültig ab: 01.01.2023