Beschlüsse und Festlegungen 2020

1.

Die Aufnahmegebühr (aktuell 90€) wird am 1.1. vom Vorstand festgelegt. Für Jungangler bis zum vollendeten 16. Lebensjahr entfällt die Aufnahme- und Ausstellungsgebühr.<br>Jungangler zwischen 16 und 18 Jahren zahlen die halbe Aufnahmegebühr.<br>Die Ausstellungsgebühr für die Mitgliedskarte des Verbandes beträgt 10 €. Für Ummeldungen innerhalb des AVE Dresden ist nur die Aufnahmegebühr zu entrichten.

2.

Der Mitgliedsbeitrag ist ein Jahresbeitrag und kann nicht geteilt werden.

Aktive Angler zahlen den vollen Preis
(ab 21 Jahren)
135 € (inkl. Vereinsbeitrag 115 €)
Nur Vereinsmitglieder zahlen, die im Vorstand oder in der Fischzuchtgemeinschaft tätig sind, über eine gültige SB-Karte verfügen oder Sponsoren sind120 € (inkl. Vereinsbeitrag 115 €)
Aktive Anglerschüler/Jugendliche
(bis zum 21. Lebensjahr ist der Zeitpunkt der Beitragszahlung maßgebend)
55 € (inkl. Vereinsbeitrag 45 €)
Passivangler / Fördermitglieder / Kinder bis 8 Jahre40,00 € (inkl. Vereinsbeitrag 30 €)
  

Nach dem letzten Abholtermin werden Beitragsmarken und -genehmigungen nur noch gegen eine Gebühr von 10,00 € an bestehende Mitglieder ausgegeben. Laut Satzung müssen alle Zahlungen im Voraus bis zum 31. Dezember erfolgen. sich leisten. Das Mitglied gerät dann automatisch in Verzug.

 

3.

Clubmitglieder müssen mindestens 6 Stunden an Clubarbeitsaufträgen arbeiten.
In anderen Vereinen des Anglerverbandes Elbflorenz eV geleistete Arbeitsstunden werden gegen Vorlage eines schriftlichen Nachweises anerkannt.
Eigenständige Arbeitseinsätze müssen 14 Tage im Voraus unter Angabe von Datum und Uhrzeit beim Vorstand angemeldet werden.

Von der Pflicht zur stundenweisen Arbeit sind Passivmitglieder, Fördermitglieder, Frauen, Schwerbehinderte mit gültigem SB-Ausweis und Mitglieder ab 65 Jahren befreit.
Anträge auf Befreiung sind rechtzeitig vor der Beitragseinziehung schriftlich und unter Angabe der Gründe beim Vorstand einzureichen.
Die Entscheidung liegt beim Vorstand.

 4.

Für nicht geleistete Stunden ist vor der Beitragskassierung des Folgejahres von:
Erwachsene7,50 €
Kinder / Jugendliche (bis. 21)3,50 €
zu entrichten.

 5.

Der Schriftverkehr zwischen Vorstand und Mitglied ist rechtswirksam.
Bei unvollständigen oder fehlerhaften Angaben seitens des Mitgliedes (Adressenänderung nicht gemeldet), trägt das Mitglied für alle sich daraus ergebenden Folgen die Verantwortung,
sowie die entstandenen Kosten.

6.

Mitgliedern, werden anlässlich des 50. Und 75. Geburtstages Glückwünsche
und ein Präsent überreicht. Mitglieder, die sich aktiv am Vereinsleben beteiligt haben oder für den Verband tätig waren,
erhalten für 25 bzw. 50 Jahre Mitgliedschaft im Verband ein Präsent im Rahmen der Mitgliederversammlung überreicht.

 

Beschlossen am: 14.03.2020

Beschlüsse und Festlegungen sind Bestandteil der Satzung.